Mit Eingang der Anmeldebestätigung durch den Teilnehmer erfolgt eine verbindliche Anmeldung,
mit der Sie Thaima-Tours den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrag anbieten, und in dem die
"Tourbeschreibung/ Inclusiv- Exclusiveleisungen"
als Grundlage des mit uns zu schließenden Tourvertrages anerkannt werden.
Der Tourvertrag kommt mit der schriftlichen Vertragsbestätigung nach Eingang Ihrer Anzahlung gemäß Punkt 2 zustande.
2. Anzahlung/Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung (innerhalb 30 Tagen) wie folgt fällig:
Ohne Flug Euro 1000,- , mit Flug 50%.
Die Restzahlung auf den Tourpreis muss ohne zusätzliche Aufforderung spätestens 6 Wochen vor Tourbeginn bei TT eingehen.
Nachteile aus verspäteter Zahlung gehen zu Lasten des Kunden. TT behält sich bei Nichtzahlung vor,
Flugtickets und andere gebuchte Reiseleitungen zu sperren.
Der Anspruch von TT auf Zahlung des gesamten Reisepreises bleibt bestehen. Evtl. anfallende Fremdleistungen und Gebühren werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
3. Leistungen und Preis
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der "Tourbeschreibung/ Inclusiv- Exclusiveleisungen" .
Änderungen in der Streckenführung bleiben vorbehalten. Je nach Jahreszeit und Wetterbedingungen behält sich TT vor,
den Streckenverlauf und damit auch die Unterkünfte nach Notwendigkeit zu ändern.
Gruppentouren mit dem Motorrad verlangen von den Teilnehmern mehr an Mitwirkung als eine übliche Pauschalreise.
Auch ist vieles nicht vorhersehbar und vorplanbar. Dies macht den Reiz einer solchen Tour aus.
Die Teilnehmer haben aufeinander Rücksicht zu nehmen, sich in die Gruppe einzufügen und den Anweisungen des Tourleiters
Folge zu leisten. Wir behalten wir uns im Interesse einer reibungslosen Gruppentour vor, bei Nichteinhaltung von Anweisungen
des Tourleiters oder gar Gefährdung der übrigen Teilnehmer einzelne uneinsichtige Teilnehmer von der Tour auszuschließen
und evtl. das Mietmotorrad sicherzustellen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung oder
Minderung des Tour- und Mietpreises. Sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der uneinsichtige Teilnehmer.
4. Motorradmiete und Sicherheitskaution
Grundsätzlich werden alle Reservierungen für Mietmotorräder von TT nur vermittelt.
Bei der Motorradmiete wird zusätzlich eine Sicherheitskaution von Euro 200,-bei Übernahme des Motorrades fällig.
Diese Kaution wird bei Rückgabe des unbeschädigten Motorrades zurückerstattet.
Die Mietperiode wird durch die Unbenutzbarkeit des Fahrzeuges, aus wessen Verschulden oder Grund auch immer,
oder durch die Fahruntüchtigkeit des Mieters nicht unterbrochen. Falls das gebuchte und bestätigte Motorrad,
aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Verfügung steht, behalten sich TT und die Vermietstation vor,
einen gleichwertigen Motorradtyp zur Verfügung zu stellen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der
Bedingungen des Vermieters, die für die Miete und das Führen eines Motorrades am Ort der Anmietung und das gesamte
Fahrgebietes gültig sind, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich, das Motorrad
pfleglich zu behandeln und es nur zum Zwecke zu benutzen, für die es tatsächlich auch geeignet und vertraglich bestimmt
ist. Fahrten auf nicht befestigten Straßen (Schotterstraßen) sind nicht erlaubt, es sei denn, sie sind vertraglich geregelt.
5. Hotel und Unterbringung
Die vorgesehenen Hotels / Motels sind alle landestypisch und verfügen über entsprechend guten Standard.
6. Visa- und Impfbestimmungen
Für unsere Touren bestehen derzeit keinerlei Visa- oder Impfvorschriften.
7. Rücktritt und Erstattung
Für alle mehr als (gerechnet ab dem Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung) 60 Tage vor der Abfahrt erhaltenen
Buchungsabsagen ist pro Person eine Stornierungsgebühr in Höhe der Anzahlung zu bezahlen.
Für weniger als 60 Tage vor Tourbeginn eingegangene Buchungsabsagen werden folgende Stornierungsgebühren verrechnet:
59 bis 41 Tage 30 % des Tourenpreises (mindestens die Anzahlung), 40 bis 31 Tage 50% des Tourenpreises (mindestens die Anzahlung),
30Tage bis- 1 Tag 90% des Tourenpreises, Abreisetag 100%. Sollte es Ihnen gelingen, den durch Rücktritt freiwerdenden Platz anderweitig zu besetzen,
berechnen wir Ihnen lediglich eine Bearbeitungsgebühr von Euro 30,- pro Person.
Für vermittelte Fremdleistungen gelten die Zahlungsbedingungen und Stornierungsbedingungen der Anbieter,
sofern TT keine abweichende Regelung vorgibt. Dies gilt für alle Angebote von Dritten, wie Sie aus deren Ausschreibungen hervorgeht.
TT kann von vermittelten bzw. selbst veranstalteten Reisen zurücktreten, wenn die Mindesteilnehmerzahl (5)
einer entsprechend ausgeschriebenen Reise nicht zustande kommt.
In diesem Fall erfolgt Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge. Weiterer Anspruch besteht nicht.
8. Tourabsage
Falls TT vor Antritt einer Tour diese aus Gründen absagen müssen, die außerhalb unserer Einwirkung liegen
(z.B.höhere Gewalt, Streiks, Katastrophen, Kriege etc.), erfolgt die Rückerstattung der vom Teilnehmer
bereits bezahlten Beträge, entsprechend dem Zahlungsfortschritt der Reise. Bereits erfolgte Zahlungen
für Flug/Hotel werden verrechnet (mit Nachweis). Rest wird zurückgezahlt. Weiterer Anspruch besteht nicht.
9. Haftung
TT haftet für ein Verschulden nur im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns.
Sämtliche Schadensmeldungen müssen spätestens 28 Tage nach Rückkehr schriftlich bei uns eingehen.
Sofern TT nur als Vermittler auftritt, kann eine Haftung per Gesetzausscheiden bzw. stark eingeschränkt sein.
TT schließt jede Haftung für Schäden und/oder Minderleistungen aus, die durch andere verursacht werden.
Änderungen der Fahrrouten bzw. Unterbringungen in Quartieren gleicher oder ähnlicher Kategorien
aufgrund nicht beeinflussbarer Umstände ergeben kein Ersatzanspruch. Die Haftung von TT ist ausgeschlossen
soweit auf Grund von gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzusehen sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
In jedem Fall, gleich aus welchem Grund, ist die Haftung von TT als Reisevermittler auf
die Höhe des bezahlten Tourpreises beschränkt. Eine Haftung für Verspätung ist ausgeschlossen.
Schäden am Gepäck oder am Frachtgut sind vor Ort unverzüglich mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesell-schaft anzuzeigen.
Eine Haftung für Verspätungsschäden (egal welcher Art) ist ausgeschlossen, sofern internationale Bestimmungen (IATA)
dies zulassen. Bitte beachten Sie, dass Fluggesellschaften nicht verpflichtet sind, Anschlussmaschi-nen abzuwarten.
Für die Einhaltung der Visa-, Zoll - und Impfbestimmungen und die Gültigkeit
Ihrer Ausweispapiere sowie des geforderten Führerschein sind Sie selbst verantwortlich .
Die Angaben von Öffnungszeiten für die Cargoabteilung und Zollbehörden sind grundsätzlich unverbindlich.
Sie haben TT alle erforderlichen Dokumente, Papiere und Informationen rechtzeitig beizubringen,
die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Beförderungsleistungen und zur Erfüllung von Zoll- und
Einfuhrvorschriften erforderlich sind. Sie haften für Schäden oder Verzögerungen,
die aus der Unvollständigkeit der Papiere oder aus unrichtigen Angaben entstehen. Sie haften auch dann, wenn
TT im Auftrag und nach Ihren Angaben die Reise bzw. Zollunterlagen ausfüllt.
TThaftet nicht für Schäden aufgrund von Druckfehler in Katalogen und Preislisten sowie Übertragungsfehler.
Darüber hinaus haftet TT nicht, insbesondere bei Verkehrsunfällen.
Jeder Tourteilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar
auch dann, wenn er dem Tourleiter folgt.
Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Inhaber, Organisatoren und Vertreter von TT nicht
für seine persönliche Sicherheit verantwortlich sind und weder einzeln noch gemeinsam für Vorfälle in Verbindung mit der
Durchführung oder seiner Teilnahme an der Tour haften, die zu Verletzung, Tod oder Schaden an seinem Eigentum, seiner Familie,
seinen Erben oder Rechtsnachfolgern führen.
10. Einhaltung von Vorschriften
Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden,
die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn der Reiseteilnehmer dem Tourleiter folgt.
Jeder Teilnehmer hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit anzupassen.
11. Reklamationen
Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und Durchführung jeder einzelnen Tour aufwenden,
dennoch einmal Grund zu einer Reklamation haben, bitten wir Sie, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Sie können dies bei Ihrem Tourleiter oder bei uns tun. Darüber hinaus bitten wir Sie,
Ansprüche gegen uns innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Tour geltend zu machen.
Nach diesem Termin können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie schuldlos am Einhalten dieser Frist verhindert waren.
12. Bild-, Film- und Videoaufzeichnungen
Die auf unseren Touren von TT oder deren Vertretern angefertigten Fotos, Dias, Videos etc.
sind urheberrechtliches Eigen-tum von TT. Für Werbezwecke ist TT berechtigt, dieses Foto- und Bildmaterial zu verwenden,
auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für TT gegenüber dem Teilnehmer entstehen.
13. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Tour- und Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit
der übrigen Bestimmungen zur Folge. Tourleiter sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben,
insbesondere wenn sie von den Tour- und Mietbedingungen abweichen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich
der Schriftform und schriftlichen Bestätigung durch TT. Gerichtsstand ist Karlsruhe
Zusätzlich geltende Sonderregelungen zu unseren AGB`s
Geführte und ungeführte Motorradreisen:
Der Vermittler/Vermieter kann jederzeit von der Reise zurücktreten ,
wenn die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht ist, die Witterungseinflüsse oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse
die Durchführung der Reise unmöglich machen. Die Reise kann abgebrochen werden,
wenn der Reiseleiter/Tourguide während der Reise durch Verletzung oder Erkrankung ausfällt:
Witterungsverhältnisse - sonstige Ereignisse, die Durchführungen der Reise unmöglich machen oder eine Gefährdung
von Leib und Seele für einzelne Teilnehmer darstellen . - aufgrund Höherer Gewalt. Die Entscheidung über Rücktritt
und Ab-bruch obliegt ausschließlich beim Veranstalter der Reise.
Erstattungsansprüche über den Reisepreis hinaus bei Absage vor Reiseantritt oder Erstattung der
nach Abbruch nicht erbrachter Leistung bestehen nicht. Grundsätzlich werden Reservierungen für geführte
Touren und ungeführte Motorrad-reisen vom TT nur vermittelt.
HAFTUNGSVERZICHTSERKLÄRUNG bei MOTORRADREISEN/MOTORRADMIETEN
Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu:
Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens insbesondere abseits von befestigten Straßen voll bewusst.
Die Teilnahme an der Motorradreise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich bin mir bewusst, dass weder der
Veranstalter noch seine Erfüllungsgehilfen für Personen -, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art haftbar gemacht werden können.
Es ist mir bekannt, dass der Veranstalter auch nicht für das Fehlverhalten einzelner Teilnehmer haftet.
Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten, die allgemeinen Regeln der Gruppenreise einzuhalten
und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen.
Ich bin den Anforderungen, die die von mir gebuchten Reise an meine Fähigkeiten stellt, in alle Belangen gewachsen und
verfüge über einen gültigen Führer-schein . Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.
Ich erkenne die vorstehenden Bedingungen von TT voll an.
Transport, Besitz oder Konsum von Drogen und Waffen auf und zu unseren gebuchten Reisen ist strikt verboten.
Auch das Führen von eigenen oder gemieteten Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen wird der
oder die Reiseteilnehmer von der Reise ausgeschlossen oder bei Vermietfahrzeuge der Vertrag sofort gekündigt.
Für Sach- und Personenschäden oder Kosten, die dem Reiseveranstalter oder Vermieter entstehen, haftet der Kunde.
Eine Erstattung des Reise oder Mietpreises ist nicht möglich .
Für Umbuchungens- Mehrkosten des Flugtickets haftet der Kunde .